Informationen zur Auszahlung

Informationen zur Auszahlung

In der Regel bekommen wir Anfang des Jahres einige Fragen bezüglich der Auszahlung von Geschäftsanteilen oder zur Auszahlung des Geschäftsguthabens der Mitgliedschaft. Deswegen finden Sie hier einige Informationen zum Ablauf der Auszahlung nach der Kündigung bei der Protectum eG.

Die Kündigung der Mitgliedschaft bzw. die Kündigung von Geschäftsanteilen wird immer zum Ende eines Geschäftsjahres wirksam. Dies ist im Genossenschaftsgesetz, §65, bzw. §67 b entsprechend vorgegeben. Das heißt, zu diesem Zeitpunkt scheiden Sie als Mitglied aus, bzw. sind Sie mit weniger Geschäftsanteilen an der Genossenschaft beteiligt. Damit unsere Mitglieder immer genau wissen, zu welchem Datum eine Kündigung wirksam wird, schreiben wir das genaue Datum stets in die Kündigungsbestätigung. Zusätzlich ist das Datum jederzeit online im Mitgliederbereich abrufbar.

Die Auszahlung erfolgt nachdem bestimmte – vom Gesetzgeber vorgegebene – Voraussetzungen erfüllt sind. Denn jedes Mitglied soll genau den Betrag ausgezahlt bekommen, der ihm / ihr zusteht. Um den Wert des Geschäftsguthabens oder eines Geschäftsanteiles zu ermitteln, muss die Genossenschaft verschiedene Schritte durchlaufen.

  • Erstellung des Jahresabschlusses inkl. Feststellung des Jahresüberschusses
  • Vorbereitung aller notwendigen Unterlagen für die jährliche Prüfung durch den zuständigen Verband.
  • Prüfung durch den Verband inkl. Erstellung des Prüfungsberichtes
  • Einladung zur Generalversammlung
  • Abhalten der Generalversammlung. Hier wird der Jahresabschluss von den Mitgliedern festgestellt und die Ausschüttung / Höhe der Dividende beschlossen

Nach dem Beschluss in der Generalversammlung lässt sich das Geschäftsguthaben eines Mitgliedes zum 31.12. des Vorjahres genau ermitteln.

Bis dieser Prozess durchlaufen ist, und Sie die Auszahlung Ihres Geschäftsguthabens oder Ihrer Geschäftsanteile beantragen können, vergeht in der Regel ein halbes Jahr. Dadurch wird sichergestellt, dass jedes Mitglied genau den Betrag ausgezahlt bekommt, der ihm / ihr zusteht.

Wir hoffen, dass wir Ihnen hiermit einige Fragen beantworten konnten. Für weitere Fragen steht Ihnen die Mitgliederbetreuung gerne unter den bekannten Kanälen (Post, Mail, Telefon, Fax) zur Verfügung. Klicken Sie einfach hier, um weitere Informationen zur erhalten.

2020-01-13T08:39:39+00:00