So werden Sie Mitglied2018-11-19T11:44:50+00:00

IHRE

WOHNUNGSBAU­GENOSSENSCHAFT

UND SIE

Was muss ich tun, um die Förderungen zu erhalten ?

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Was muss ich tun, um die Förderungen zu erhalten ?

Sie erhalten von unserem geschulten Kundenberatern einen Telefonanruf, der Sie über die Möglichkeit der derzeit höchsten Förderung informiert. Sollten dies für Sie von Interesse sein, können Sie direkt mit dem Kundenberater die Aufnahmeformalien durchlaufen und bekommen anschließend Ihren Mitgliedsantrag per Post zugesandt.

Wenn Sie die Antragunterlagen zuhause haben, haben Sie 14 Tage Zeit, um sich in aller Ruhe die Unterlagen durchzulesen.

Sollten Sie uns innerhalb der 14 Tage kein Rücktritt eingereicht haben, werden Sie vom Vorstand in die Genossenschaft aufgenommen.

Die Genossenschaft benachrichtigt Ihren Arbeitgeber, der dann die vermögenswirksamen Leistungen an die Genossenschaft überweist. Nach Zahlung des Eintrittsgeldes, erfolgt der Aufbau Ihres Guthabens. Sie können jederzeit Ihren Kontostand über das Internet abrufen.

Füllen Sie, am besten zusammen mit einem unserer Berater, den Antrag auf Beitritt sowie den Antrag auf Überweisung vermögenswirksamer Leistungen aus. Sobald der Vorstand der Genossenschaft Ihren Antrag angenommen hat, sind Sie eingetragenes Mitglied der Protectum Wohnungsbaugenossenschaft eG.

Noch Fragen? Jetzt beraten lassen.

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Wohnungsbaugenossenschaft eG
Seeblick 3
63868 Großwallstadt
Tel.: 0 60 22 – 26 46 41 0
Fax: 0 60 22 – 26 46 41 9
protectum@ccmgmbh.de