VWL / Vermögenswirksame Leistungen2019-01-17T09:29:18+00:00

VERMÖGENSWIRKSAME LEISTUNGEN

Vermögenswirksame Leistungen, was ist das überhaupt?

Vermögenswirksame Leistungen ist ein Sammelbegriff für Geld, das ein Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer im Rahmen der Gehaltsabrechnung an bestimmte staatlich geförderte Unternehmen – wie die Protectum eG überweist. Das sind üblicherweise 40,00 Euro pro Monat.

In der Regel sucht sich der Arbeitnehmer ein Unternehmen, in das seine vermögenswirksamen Leistungen fließen sollen. Das heißt zum Beispiel, dass Sie bei uns Mitglied werden. Ihr Arbeitgeber überweist dann die 40,00 Euro auf Ihr Mitgliedskonto. Viele Arbeitgeber übernehmen dann sogar diesen Beitrag, und zahlen das Geld aus eigener Tasche. Das ist häufig auch in Arbeits- und Tarifverträgen so geregelt. Sie, als Arbeitnehmer, können sich das Geld dann auf Wunsch auszahlen lassen.

Auch der Staat möchte das unterstützen. Das tut er, indem er an Arbeitnehmer mit niedrigen und mittleren Einkommen eine sogenannte „Arbeitnehmer-Sparzulage“ für vermögenswirksame Leistungen zahlt. Dafür, dass Ihr Arbeitgeber die vermögenswirksamen Leistungen auf Ihr Mitgliedskonto überweist, bekommen unsere Mitglieder die Arbeitnehmersparzulage. Das sind bei der Protectum eG 20%, die es auf Ihre Einzahlungen obendrauf gibt.*

Mehr Informationen zur Arbeitnehmersparzulage finden Sie hier.

 

*Einzahlungen bis zu 400,00 Euro pro Jahr, für Arbeitnehmer innerhalb der Einkommensgrenzen

VERMÖGENS­WIRKSAME LEISTUNGEN

Vermögenswirksame Leistungen, was ist das überhaupt?

Vermögenswirksame Leistungen ist ein Sammelbegriff für Geld, das ein Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer im Rahmen der Gehaltsabrechnung an bestimmte staatlich geförderte Unternehmen – wie die Protectum eG überweist. Das sind üblicherweise 40,00 Euro pro Monat.

In der Regel sucht sich der Arbeitnehmer ein Unternehmen, in das seine vermögenswirksamen Leistungen fließen sollen. Das heißt zum Beispiel, dass Sie bei uns Mitglied werden. Ihr Arbeitgeber überweist dann die 40,00 Euro auf Ihr Mitgliedskonto. Viele Arbeitgeber übernehmen dann sogar diesen Beitrag, und zahlen das Geld aus eigener Tasche. Das ist häufig auch in Arbeits- und Tarifverträgen so geregelt. Sie, als Arbeitnehmer, können sich das Geld dann auf Wunsch auszahlen lassen.

Auch der Staat möchte das unterstützen. Das tut er, indem er an Arbeitnehmer mit niedrigen und mittleren Einkommen eine sogenannte „Arbeitnehmer-Sparzulage“ für vermögenswirksame Leistungen zahlt. Dafür, dass Ihr Arbeitgeber die vermögenswirksamen Leistungen auf Ihr Mitgliedskonto überweist, bekommen unsere Mitglieder die Arbeitnehmersparzulage. Das sind bei der Protectum eG 20%, die es auf Ihre Einzahlungen obendrauf gibt.*

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*Einzahlungen bis zu 400,00 Euro pro Jahr, für Arbeitnehmer innerhalb der Einkommensgrenzen

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