IHRE
WOHNUNGSBAUGENOSSENSCHAFT
UND SIE
Was muss ich tun, um Mitglied zu werden?

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WOHNUNGSBAUGENOSSENSCHAFT
UND SIE
Was muss ich tun, um Mitglied zu werden?
Sie erhalten von unserem geschulten Kundenberatern einen Telefonanruf, der Sie über die Möglichkeit der Mitgliedschaft informiert. Sollten dies für Sie von Interesse sein, können Sie direkt mit dem Kundenberater die Aufnahmeformalien durchlaufen und bekommen anschließend Ihren Mitgliedsantrag per Post zugesandt. Eventuell kooperiert Ihr Arbeitgeber mit einem unserer Partner , und ein Mitgliederwerber erklärt Ihnen die Vorteile der Mitgliedschaft am Arbeitsplatz und füllt mit Ihnen den Antrag auf Beitritt aus.
Wenn Sie die Antragunterlagen zuhause haben, haben Sie 14 Tage Zeit, um sich in aller Ruhe die Unterlagen durchzulesen.
Sollten Sie uns innerhalb der 14 Tage kein Rücktritt eingereicht haben, werden Sie vom Vorstand in die Genossenschaft aufgenommen.
Die Genossenschaft benachrichtigt Ihren Arbeitgeber, der dann die vermögenswirksamen Leistungen an die Genossenschaft überweist. Nach Zahlung des Eintrittsgeldes, erfolgt der Aufbau Ihres Geschäftsguthabens. Sie können jederzeit online im Mitgliederbereich einen Überblick über Ihre Mitgliedschaft erhalten.
Füllen Sie, am besten zusammen mit einem unserer Partner, den Antrag auf Beitritt sowie den Antrag auf Überweisung vermögenswirksamer Leistungen aus. Sobald der Vorstand der Genossenschaft Ihren Antrag angenommen hat, sind Sie eingetragenes Mitglied der Protectum Wohnungsbaugenossenschaft eG.
Sie erhalten von unserem geschulten Kundenberatern einen Telefonanruf, der Sie über die Möglichkeit der Mitgliedschaft informiert. Sollten dies für Sie von Interesse sein, können Sie direkt mit dem Kundenberater die Aufnahmeformalien durchlaufen und bekommen anschließend Ihren Mitgliedsantrag per Post zugesandt. Eventuell kooperiert Ihr Arbeitgeber mit einem unserer Partner , und ein Mitgliederwerber erklärt Ihnen die Vorteile der Mitgliedschaft am Arbeitsplatz und füllt mit Ihnen den Antrag auf Beitritt aus.
Wenn Sie die Antragunterlagen zuhause haben, haben Sie 14 Tage Zeit, um sich in aller Ruhe die Unterlagen durchzulesen.
Sollten Sie uns innerhalb der 14 Tage kein Rücktritt eingereicht haben, werden Sie vom Vorstand in die Genossenschaft aufgenommen.
Die Genossenschaft benachrichtigt Ihren Arbeitgeber, der dann die vermögenswirksamen Leistungen an die Genossenschaft überweist. Nach Zahlung des Eintrittsgeldes, erfolgt der Aufbau Ihres Geschäftsguthabens. Sie können jederzeit online im Mitgliederbereich einen Überblick über Ihre Mitgliedschaft erhalten.
Füllen Sie, am besten zusammen mit einem unserer Partner, den Antrag auf Beitritt sowie den Antrag auf Überweisung vermögenswirksamer Leistungen aus. Sobald der Vorstand der Genossenschaft Ihren Antrag angenommen hat, sind Sie eingetragenes Mitglied der Protectum Wohnungsbaugenossenschaft eG.

