FAQ
Kontoauszüge werden nicht automatisch versendet, da wir Ihnen als modernes Unternehmen jederzeit die Möglichkeit zur Verfügung stellen, in Ihrem Mitgliedskonto mit Eingabe Ihrer Antragsnummer sowie Ihres Geburtsdatums diesen einzusehen. Selbstverständlich können Sie jederzeit telefonisch oder schriftlich Ihren Kontoauszug anfordern.
Prinzipiell können auch Arbeitnehmer in einer geringfügigen Beschäftigung die Förderung der vermögenswirksamen Leistungen in Anspruch nehmen. Wird der Arbeitslohn pauschal versteuert, ist zu beachten, dass die Arbeitnehmer-Sparzulage bei der Einkommensteuererklärung zusätzlich geltend gemacht werden muss.
Fordern Sie kostenlos per E-Mail oder telefonisch die Formular zur elektronischen Übermittlung der vermögenswirksamen Leistungen bei uns an. Dieses schicken Sie ausgefüllt und unterschrieben an uns zurück. Die elektronische Übermittlung an Ihr zuständiges Finanzamt übernehmen wir.
Sie können beim Finanzamt derzeit nur einen Betrag in Höhe von 400 € geltend machen. Den darüber hinaus gehenden Betrag können Sie als Wohnungsbauprämie geltend machen. Diesen Antrag können Sie gerne bei uns anfordern.
Nein. Sie senden den an Sie zugesandten Antrag ausgefüllt an uns zurück. Wir leiten diesen an das für Sie zuständige Finanzamt weiter.
Die Kündigungsfrist bei den freiwilligen Geschäftsanteilen beträgt 2 Jahre sowie 5 Jahre auf die gesamte Mitgliedschaft.
Die Mitgliedschaft hat keine bestimmte Laufzeit. Dieser läuft solange, bis Sie die Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist aussprechen.
Senden Sie uns schriftlich eine Kündigung mit Angabe Ihrer Mitgliedsdaten zu.
Eine Beleihung ist laut § 22 GenG unzulässig. Somit dürfen wir keine Auszahlung vor Ablauf der Kündigungsfrist tätigen.
Sollten Sie Ihre Unterlagen verlegt haben, können sie jederzeit kostenlos ein Duplikat anfordern.
Die Vollmacht wurde bei Mitgliedschaftsabschluss erteilt. Somit wird ein neuer Geschäftsanteil angemeldet, sofern der vorige komplett durch die monatlichen Einzahlungen erbracht ist. Somit wird sichergestellt, dass für Sie immer eine optimale Förderung gewährleistet wird. Diese Vollmacht können Sie jederzeit schriftlich widerrufen.
Telefonisch : Montags bis Freitags von 10:00 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 bis 16:00 unter der
Rufnummer: 0 60 22 – 26 46 41 0
Per Fax : 0 60 22 – 26 46 41 9
Per E-Mail : protectum@ccmgmbh.de
Per Post : Protectum Wohnungsbaugenossenschaft eG
Seeblick 3
63868 Großwallstadt
Basis für die Berechnung der Sperrfrist ist der § 6 des VermBG. Hiernach unterliegt der jährlich bezahlte Beteiligungsbetrag einer Sperrfrist von 6 Jahren.
Wichtig: Die Sperrfrist hat nichts mit der Kündigungsfrist zu tun. Sie gilt auch nicht als Laufzeit!
Bei Adressänderungen können Sie uns diese telefonisch oder schriftlich mitteilen. Bei Namensänderungen brauchen wir eine Bestätigung des zuständigen Amtes, wie z. B. bei Heirat eine Heiratsurkunde.
Zinsen fallen bei Beteiligungen nicht an. Hierbei werden Dividenden ausgeschüttet. Siehe: Was sind Dividenden?
Die Dividende ist der Teil des Gewinns, den eine Genossenschaft an ihre Mitglieder ausschüttet. Dieser Betrag richtet sich nach der Anzahl der angemeldeten Geschäftsanteile und wird auf dem jeweiligen Mitgliedskonto gutgeschrieben.
Das Eintrittsgeld ist wie der Name schon sagt eine Art Aufnahmegebühr. Diese errechnet sich nach der Zeichnungssumme. Sie ist für die Vertriebs- und Verwaltungskosten bestimmt. Wichtig hierbei ist, dass die Genossenschaft keine sogenannte Innenprovision hat, die für Sie nicht greifbar ist. Mit dem Eintrittsgeld sind alle Kosten des Beitritts bezahlt. Die Zahlungen auf das Eintrittsgeld werden ebenso staatlich gefördert.
Als Auseinandersetzungsguthaben wird der Auszahlungsbetrag bezeichnet, den Sie nach Bilanzerstellung des Ausscheidungsjahres erhalten.
Wenn Sie in Zahlungsschwierigkeiten geraten, senden Sie uns einen Beleg darüber zu und wir gewähren Ihnen selbstverständlich eine Zahlungsaussetzung. Wir wollen damit sicherstellen, dass die Zahlungen für Sie vertretbar sind.
Weil der Staat Wohnungsbaugenossenschaften liebt, fördert er sie auch. Leider wissen das viele Menschen immer noch nicht. Auch die Werbung ist nicht Aufgabe des Staates, sondern der Genossenschaft.
Der monatliche Mitgliedsbeitrag ist 40,00 €. Wenn Sie einige Förderleistungen, wie z.B. das Internetkaufhaus oder Arbeitnehmersparzulage und Dividenten in Anspruch nehmen, kann sich Ihr Mitgliedsbeitrag ganz schnell ausgleichen.
FAQ
Kontoauszüge werden nicht automatisch versendet, da wir Ihnen als modernes Unternehmen jederzeit die Möglichkeit zur Verfügung stellen, in Ihrem Mitgliedskonto mit Eingabe Ihrer Antragsnummer sowie Ihres Geburtsdatums diesen einzusehen. Selbstverständlich können Sie jederzeit telefonisch oder schriftlich Ihren Kontoauszug anfordern.
Prinzipiell können auch Arbeitnehmer in einer geringfügigen Beschäftigung die Förderung der vermögenswirksamen Leistungen in Anspruch nehmen. Wird der Arbeitslohn pauschal versteuert, ist zu beachten, dass die Arbeitnehmer-Sparzulage bei der Einkommensteuererklärung zusätzlich geltend gemacht werden muss.
Fordern Sie kostenlos per E-Mail oder telefonisch die Formular zur elektronischen Übermittlung der vermögenswirksamen Leistungen bei uns an. Dieses schicken Sie ausgefüllt und unterschrieben an uns zurück. Die elektronische Übermittlung an Ihr zuständiges Finanzamt übernehmen wir.
Sie können beim Finanzamt derzeit nur einen Betrag in Höhe von 400 € geltend machen. Den darüber hinaus gehenden Betrag können Sie als Wohnungsbauprämie geltend machen. Diesen Antrag können Sie gerne bei uns anfordern.
Nein. Sie senden den an Sie zugesandten Antrag ausgefüllt an uns zurück. Wir leiten diesen an das für Sie zuständige Finanzamt weiter.
Die Kündigungsfrist bei den freiwilligen Geschäftsanteilen beträgt 2 Jahre sowie 5 Jahre auf die gesamte Mitgliedschaft.
Die Mitgliedschaft hat keine bestimmte Laufzeit. Dieser läuft solange, bis Sie die Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist aussprechen.
Senden Sie uns schriftlich eine Kündigung mit Angabe Ihrer Mitgliedsdaten zu.
Eine Beleihung ist laut § 22 GenG unzulässig. Somit dürfen wir keine Auszahlung vor Ablauf der Kündigungsfrist tätigen.
Sollten Sie Ihre Unterlagen verlegt haben, können sie jederzeit kostenlos ein Duplikat anfordern.
Die Vollmacht wurde bei Mitgliedschaftsabschluss erteilt. Somit wird ein neuer Geschäftsanteil angemeldet, sofern der vorige komplett durch die monatlichen Einzahlungen erbracht ist. Somit wird sichergestellt, dass für Sie immer eine optimale Förderung gewährleistet wird. Diese Vollmacht können Sie jederzeit schriftlich widerrufen.
Telefonisch : Montags bis Freitags von 10:00 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 bis 16:00 unter der
Rufnummer: 0 60 22 – 26 46 41 0
Per Fax : 0 60 22 – 26 46 41 9
Per E-Mail : protectum@ccmgmbh.de
Per Post : Protectum Wohnungsbaugenossenschaft eG
Seeblick 3
63868 Großwallstadt
Basis für die Berechnung der Sperrfrist ist der § 6 des VermBG. Hiernach unterliegt der jährlich bezahlte Beteiligungsbetrag einer Sperrfrist von 6 Jahren.
Wichtig: Die Sperrfrist hat nichts mit der Kündigungsfrist zu tun. Sie gilt auch nicht als Laufzeit!
Bei Adressänderungen können Sie uns diese telefonisch oder schriftlich mitteilen. Bei Namensänderungen brauchen wir eine Bestätigung des zuständigen Amtes, wie z. B. bei Heirat eine Heiratsurkunde.
Zinsen fallen bei Beteiligungen nicht an. Hierbei werden Dividenden ausgeschüttet. Siehe: Was sind Dividenden?
Die Dividende ist der Teil des Gewinns, den eine Genossenschaft an ihre Mitglieder ausschüttet. Dieser Betrag richtet sich nach der Anzahl der angemeldeten Geschäftsanteile und wird auf dem jeweiligen Mitgliedskonto gutgeschrieben.
Das Eintrittsgeld ist wie der Name schon sagt eine Art Aufnahmegebühr. Diese errechnet sich nach der Zeichnungssumme. Sie ist für die Vertriebs- und Verwaltungskosten bestimmt. Wichtig hierbei ist, dass die Genossenschaft keine sogenannte Innenprovision hat, die für Sie nicht greifbar ist. Mit dem Eintrittsgeld sind alle Kosten des Beitritts bezahlt. Die Zahlungen auf das Eintrittsgeld werden ebenso staatlich gefördert.
Als Auseinandersetzungsguthaben wird der Auszahlungsbetrag bezeichnet, den Sie nach Bilanzerstellung des Ausscheidungsjahres erhalten.
Wenn Sie in Zahlungsschwierigkeiten geraten, senden Sie uns einen Beleg darüber zu und wir gewähren Ihnen selbstverständlich eine Zahlungsaussetzung. Wir wollen damit sicherstellen, dass die Zahlungen für Sie vertretbar sind.
Weil der Staat Wohnungsbaugenossenschaften liebt, fördert er sie auch. Leider wissen das viele Menschen immer noch nicht. Auch die Werbung ist nicht Aufgabe des Staates, sondern der Genossenschaft.
Der monatliche Mitgliedsbeitrag ist 40,00 €. Wenn Sie einige Förderleistungen, wie z.B. das Internetkaufhaus oder Arbeitnehmersparzulage und Dividenten in Anspruch nehmen, kann sich Ihr Mitgliedsbeitrag ganz schnell ausgleichen.